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heckscheibe - VDGE e.V.

Jahreshauptversammlung 2021 der VDGE e.V.

Liebe Mitglieder:innen, liebe Freund:innen und Unterstützer:innen,

hiermit lädt die VDGE e.V. offiziell und termingerecht zur nächsten, ordentlichen Jahreshauptversammlung.

Wann: 10. September 2021 ab 17 Uhr
Wo: ideenWerkstatt, Regiment-Piemont-Str. 7, 78315 Radolfzell

Bei dieser Jahreshauptversammlung ist auch eine online Teilnahme möglich! Hierzu bitte beachten, dass eine Webcam und ein Mikrofon (Headset) verfügbar sein sollten. Für Mitglieder des Vereins gilt: Ohne Webcam und Mikrofon keine Stimmberechtigung. Um die Abstimmungen einwandfrei nachvollziehen zu können, muss man zwingend mit einer Webcam teilnehmen. Den Link zur Online Teilnahme findet man hier: https://www.vdge.org/mv

Diese öffentliche Jahreshauptversammlung findet statt an einem regulären Tag eines Selbsthilfegruppentreffen. Das heißt, im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet wie gewohnt das Selbsthilfetreffen in Radolfzell statt.

Die vorläufige Tagesordnung findet man nach diesem einleitenden Text. Änderungsanträge für die Tagesordnung sind bitte bis spätestens zum Montag den 06. September unter mv@vdge.org einzureichen.

Da der aktuelle Vorstand (Vorsitzende, stellv. Vorsitzende, Kassierer:in, Kassenprüfer:in) seit zwei Jahren, seit der Gründung am 22. September 2019, im Amt ist, wird laut Satzung die Wahl eines neuen oder das Bestätigen des bisherigen Vorstands nötig. Bitte denke doch darüber nach, ob du ein Vorstandsamt übernehmen möchtest.

Da wir einige kleine Änderungen an der Satzung vornehmen mussten, wird ebenfalls das Bestätigen der neuen Fassung der Satzung notwendig sein.

Dies ist eine Präsenzveranstaltung, deshalb sind aufgrund der Pandemie natürlich entsprechende Hygienevorschriften angesagt. Diese sind nach der vorläufigen Tagesordnung zu finden und einzuhalten.

Achtung, für Präsenzteilnehmer:innen gilt: Wir werden die „Corona-Warn App“ benutzen um uns als Teilnehmer an der Veranstaltung einzuchecken, da die Luca App inzwischen einige Datenschutzrechtliche Probleme aufweist und auch das Bereitstellen der Daten an die Gesundheitsämter offenbar nicht funktioniert.

Bitte denke daran: Stimmberechtigt und gewählt werden kann nur, wer den Mitgliedsbeitrag vollständig bezahlt hat. Den aktuellen Stand deines Mitgliedsbeitrages kannst du unter info@vdge.org erfragen.

Wir freuen uns, dich bei der Jahreshauptversammlung begrüßen zu dürfen!

Der Vorstand der VDGE e.V.


Vorläufige Tagesordnung

für die Jahreshauptversammlung der VDGE e.V. am 10. September 2021

TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung vom bisherigen Vorstand

TOP 2 Wahl eine:r Protokollführer:in

TOP 3 Feststellen der ordnungsmäßigen Einladung

TOP 4 Feststellen der Beschlussfähigkeit

TOP 5 Beschluss der Tagesordnung, Genehmigen eventueller Änderungen

TOP 6 Einleitung und Dankesrede der bisherigen Vorsitzenden

TOP 7 Rechenschaftsbericht des bisherigen Vorstands für das vergangene Geschäftsjahr

TOP 8 Jahresbericht der bisherigen Kassiererin (kommissarisch die Vorsitzende)

TOP 9 Bericht der bisherigen Kassenprüferin

TOP 10 Aussprache über die Berichte

TOP 11 Entlastung des bisherigen Vorstands

TOP 12 Entlastung der bisherigen Kassiererin

TOP 13 Vorstellenden Änderungen an der Satzung der VDGE e.V. hinsichtlich Gemeinnützigkeit (§52 AO)

TOP 14 Beschließen der neuen Satzung, bzw. der Satzungsänderungen

TOP 15 Ankündigung Wahl d. neuen Vorstands (Vorsitzende:r, stellv. Vorsitzende:r, Kassierer:in, Kassenprüfer:in)

TOP 16 Wahl eine:r Wahlleiter:in

TOP 18 Vorstellen der Kandidaten für das Amt de:r Vorsitzende:n

TOP 19 Wahl de:r neuen Vorsitzende:n

TOP 20 Vorstellen der Kandidaten für das Amt de:r stellvertretenden Vorsitzende:n

TOP 21 Wahl de:r neuen stellvertretenden Vorsitzende:n

TOP 22 Vorstellen der Kandidaten für das Amt de:r Kassierer:in

TOP 23 Wahl de:r neuen Kassierer:in

TOP 24 Vorstellen der Kandidaten für das Amt de:r Kassenprüfer:in

TOP 25 Wahl de:r neuen Kassenprüfer:in

TOP 26 Dank der bisherigen Vorsitzenden und Übergabe an den neuen Vorstand

TOP 27 Aussprache, sonstige Vorschläge oder Anmerkungen

TOP 28 Schlusswort de:r neuen Vorsitzenden


Hygienevorschriften

für die Jahreshauptversammlung der VDGE e.V. am 10. September 2021

Die epidemische Lage ist noch nicht vorbei. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Insbesondere im Herbst werden die Inzidenzen wieder massiv steigen. Deshalb ist es auch noch gar nicht ganz sicher, ob wir die Jahreshauptversammlung am 10. September 2021 als Präsenzveranstaltung abhalten können/dürfen.

Sollte die Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, wirst du natürlich rechtzeitig benachrichtigt und die Jahreshauptversammlung wird als Onlinemeeting zu einem etwas späteren Zeitpunkt (wegen satzungsmäßiger Einladung) stattfinden.

Für den Fall, dass wir sie als Präsenzveranstaltung abhalten können/dürfen, sind natürlich (mindestens) die gängigen Hygienemaßnahmen zu beachten:

  1. Beim Ankommen und herein kommen in die Räumlichkeiten ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen
  2. Direkt beim Herein kommen muss man sich die Hände desinfizieren und in die Anwesenheitsliste eintragen
  3. Kein Umarmen oder Hände schütteln
  4. Sobald man auf seinem Platz sitzt, darf man die Mund-Nase-Bedeckung abnehmen
  5. Muss man aufstehen und den Sitzplatz verlassen, ist die Mund-Nase-Bedeckung wieder aufzusetzen

Aktuelle Hinweise zur Corona-Verordnung

  • Generell gilt eine allgemeine Maskenpflicht und somit das Tragen einer Maske bis zum Erreichen des Sitzplatzes oder bei Bewegung im Raum – siehe hierzu CoronaVO § 3. Im Bereich der Selbsthilfe ist die Ausnahmeregelungen des § 3 Absatz 2 anwendbar, darunter auch die Einzelfallausnahme der Nr 5. bei Unzumutbarkeit: Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gemäß Absatz 1 gilt 5. sofern das Tragen einer Maske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist oder ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
  • Vorliegen und Gewährleistung eines Hygienekonzeptes, d.h. Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und die Regelung von Personenströmen, die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen und eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben. Das Hygienekonzept muss nur auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden – siehe hierzu CoronaVO § 5.
  • Ein 3G (geimpft, getestet, genesen)-Nachweis ist bei einer Veranstaltung innerhalb der sozialen Fürsorge nicht notwendig.
  • Bei Veranstaltungen der sozialen Fürsorge, zu der die Selbsthilfe zählt, ist diese inzidenzunabhängig ohne Personenbegrenzung erlaubt. Einzig das Abstandsgebot setzen natürliche Grenzen.
  • Die Kommunen dürfen auf Grundlage von § 17 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, die über die Regelungen der Corona-Verordnungen des Landes hinausgehen. Daher informieren Sie sich im Zweifelsfall bitte auch bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis.

Lade dir hier die „Corona-Warn-App“ herunter:

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