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Die geschlechtsangleichende Operation (GaOP) ist wohl für viele geschlechtsvarianten, also transsexuellen Menschen das Ziel des gesamten Weges, der Transition, wenn auch nicht für alle. Es gibt natürlich auch geschlechtsvariante Menschen, die mit ihrem Körper, mit ihrem Genital leben können und/oder wollen.

Für Viele von uns, ist das jedoch das größte Ziel, neben der Anerkennung und dem Respekt, als das erkannt und gelesen zu werden, als was wir uns verordnen.

Doch wie kommt man da hin? Was muss man tun, um schlussendlich die geschlechtsangleichende Operation, die GaOP machen zu dürfen?

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Eines vorweg: Es ist ein langer Weg, ein steiniger Weg, voller Hürden. Dieser Weg ist definitiv nicht leicht oder einfach. Doch mit der entsprechenden Hilfe, guten Ratschlägen und Tipps, kann man ihn auch ohne große Probleme meistern.

Zunächst ein kurzer Umriss des Weges an sich. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Alles beginnt mit dem Start der psychotherapeutischen Begleittherapie. Diese muss man 18 Monate lang durchhalten. Während dieser Begleittherapie kann man alles andere erledigen, was für die geschlechtsangleichenden Operationen so notwendig ist:

  • Die Diagnose (Indikation) nach ICD-10 F64.0 Transsexualität oder nach ICD-11 HA60 Geschlechtsinkongruenz von der Psychotherapeutin/Psychotherapeut mit der Empfehlung für die Geschlechtsangleichenden Operationen
  • Beginn der Hormonersatztherapie, die für die Operationen seit mindestens 6 Monaten laufen muss
  • Eine Fachärztliche Indikation von einem Facharzt für Psychiatrie oder Psychologie mit Empfehlung für die geschlechtsangleichenden Operationen
  • Einen Verlaufsbericht der Hormonersatztherapie vom Endokrinologen.
  • Vorgespräch bei dem Operateur / Chrirurgen deiner Wahl mit Arztbrief über das Vorgespräch

Nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert:

  • Vornamens- und Personenstandsänderung nach Transsexuellengesetz (TSG) – Mindestens eines der Gutachten, die hierfür erstellt werden, braucht man nachher auch für die Operationen. Viele Kliniken in Deutschland verlangen leider ein Gutachten. Eine fachärztliche Indikation reicht ihnen nicht aus. Deshalb ist die VÄ/PÄ vor der Geschlechtsangleichenden Operation zu empfehlen.

Aktuell ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Arbeit, das eigentlich bis November 2024 Rechtskraft erhalten soll und das alte Transsexuellengesetz ersetzen soll. Wenn es soweit ist und das neue SBG rechtskräftig ist, wird man eventuell – je nach Klinik in der man die Operationen machen lassen will – selbst für ein Gutachten sorgen müssen. Vielleicht sehen es die Kliniken ein, dass das Verlangen eines Gutachtens hier eine unnötige Hürde bedeutet und verzichten dann in Zukunft darauf.

Hier findest du die sogenannten MDS Richtlinien, nach denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Kostenzusage für die GaOP der Krankenkasse empfiehlt, oder eben auch nicht.

Im Vergleich zur alten Begutachtungsrichtlinie von 2009 hat sich zum Glück einiges verbessert. Es sind einige Fristen weg gefallen oder verkürzt worden.

Bitte lies Dir diese MDS Richtlinien unter dem oben genannten Link sorgfältig durch. Vor allem der Punk 2.5 und die Unterpunkte 2.5.1 bis 2.5.9 sind hier wichtig. Insbesondere der Punkt 2.5.7 enthält die Anzahl der Sitzungen mit dem*der Therapeut*in die gemacht werden müssen.

Wenn man der Meinung ist, dass man all diese Voraussetzungen erfüllt und alle benötigten Unterlagen beisammen hat, dann kann man den Antrag an die Krankenkasse stellen.

Hierzu muss man zunächst ein entsprechendes Antragsschreiben formulieren, das man dann zusammen mit den ganzn Unterlagen an die Krankenkasse schickt.

Für ein Beispiel für solch ein Antragsschreiben, hänge ich hier einmal meinen eigenen (Christin Löhner) Antrag mit an:

2017-07-25-antrag-gaop-zensiert

Hier noch mal zum Herunterladen:

https://www.vdge.org/wp-content/uploads/2020/11/2017-07-25-antrag-gaop-zensiert.pdf

Alle Unterlagen, zusammen mit diesem Antragsschreiben, schickst du dann an die Krankenkasse und wartest auf eine Antwort, die dann hoffentlich auch positiv ausfallen wird.

Achtung:

Bekommst du innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse keine Antwort – also wirklich gar nichts, nicht einmal dass der Antrag an den MDK weitergeleitet wurde, dann gilt der Antrag automatisch als angenommen und die Kostenzusage als automatisch zugesagt.

In diesem Fall schickst Du dann einen Brief an die Krankenkasse mit der Bitte, aufgrund der fehlenden Antwort oder Reaktion in den letzten fünf Wochen seit Eingang des Antrags bei der Krankenkasse (Achtung, Antrag per Einschreiben mit Unterschrift versenden!), dir die Kostenzusage zu schicken.

Hast du dann die offizielle Kostenzusage der Krankenkasse bei dir vorliegen, kannst du dann den Termin beim Chirurgen für die geschlechtsangleichende Operation ausmachen.


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9 Comments

  1. Sehr gut geschrieben, das hilft mir sehr. Danke 🙂

    Was mich nur wundert, ich habe alle Unterlagen dem Krankenhaus übermitteln müssen, welche mir ein Attest ausgestellt und per Post zugeschickt haben. Jetzt habe ich nur das Attest, als Vorlage für die Krankenhasse, die ganzen Unterlagen liegen im Krankenhaus. Reicht das Attest aus?

    1. Hallo Du,

      das Attest wird leider nicht ausdreichen. Normalerweise schickt man auch niemals die Originale weg, sondern macht Kopien, die man dann weg schickt. So hättest du dann jetzt auch nicht dises Problem. 🙂

      LG Christin

  2. Ich wusste nicht, dass man dafür erst einen Antrag braucht. Die Tochter meiner Freundin ist kurz vor der Geschlechtsumwandlung. Sie hat auch schon einen Transgender-Arzt gefunden. Ich werde ihnen sagen, dass sie den Antrag brauchen. Danke!

  3. Liebe Christin,
    Mir hat deine Website sehr genützt!
    Ich bin Mutter einer Transidentischen Tochter und unterstütze sie in allen Belangen, vor allem gerade bei dieser administrativen Arbeit mit dem Antrag.
    Den reichten wir ( Empfehlung eines Krankenkassenmitarbeiters!) Bereits ein, bevor wir dad Attest der Klinik hatten, wurden dann deshalb abgeleht, sind jetzt MIT Attest im Widerspruch.
    Weißt du, welche Fristen es hierfür gibt? Die 5 Wochen scheinen es nicht zu sein.

  4. Das Formular zur Geschlechtsumwandlung und alle erforderlichen Verfahren wurden heute geliefert. Ich bin froh, mich selbst ändern zu können. Was mich stört, ist, dass der Termin für ein ganzes Jahr an Untersuchungen und Nachuntersuchungen zu spät ist, aber am Ende wird mein Wunsch erfüllt

  5. Hallo,
    Ist heute eine VÄPÄ für eine GAOP immernoch notwendig?
    Sicherlich macht eine VÄPÄ es einfacher, aber was ist wenn man keine hat?

  6. Danke an Christin Sophie Löhner für die inspirierende Geschichte und den Antrag auf Kostenübernahme. Deine Erfahrungen haben mir in meiner eigenen Reise zur geschlechtlichen Angleichung Mut gemacht und mich ermutigt, den notwendigen Schritt zu gehen. Gemeinsam sind wir stark!

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