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Am 23.01.2020 hat die FDP unter Bundestagsabgeordneten Herrn MdB Jens Brandenburg einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das menschenrechtswidrige und diskriminierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen sollte.

Herr MdB Jens Brandenburg war so nett, uns diesen Gesetzesentwurf zukommen zu lassen. Er kann hier nachgelesen werden.

Unsere Antwort dazu:

2020-01-28-stellungnahme-jens-brandenburg

2 Comments

  1. Zitat: „Das schaffen wir aber nur, wenn wir uns von diesen Begriffen endlich los sagen, die uns zu Fetischen, zu Perversen oder zu „Transen“ abstempeln. Hier, mit der Abschaffung des TSG, haben wir nun die Chance endlich auch nachhaltig
    etwas zu ändern und vor allem zu verbessern!“

    Das ist Klartext, wie ich ihn bisher in dieser Form noch nie gelesen habe in einer offiziellen Stellungnahme. Genau so! Es muss ausgesprochen werden, was hier veranstaltet wird. Menschen und ihre Körper dürfen nicht länger zu einer politischen Verhandlungsmasse gemacht werden.
    Das Transsexuellengesetz muss weg. Jeder der hier nur weiter daran herumdoktert, eine kategorischen Löschung verhindert. weiter daran herumfeilscht, entspricht der Gesinnung derer, die es 1981 kreiert haben.

  2. Da kommt so ein eifriger Mensch dieser Partei, die weniger liberal im freiheitlichen Sinn, sondern mehr mit kapitalistischem Ziel denkt und agiert, und will für das Gute in der Welt sorgen. Er macht sich aus welchen Gründen auch immer viele Gedanken um das Thema T* und bastelt einen hilfreichen Gesetzentwurf, wie er glaubt. Wie nett!

    Daß das Textchen aber alles andere als hilfreich ist, zeigt sich deutlich beim Lesen, denn es strotzt nur so vor Hilflosigkeit und Uninformiertheit. Statt die Integration von Menschen mit variierender Geschlechtsidentität voran zu treiben, setzt es mit den „bewährten“ Begrifflichkeiten der alten Gesetzgebung einmal mehr auf Ausgrenzung, Stigmatisierung und Sonderbehandlung. So etwas kann man nur rundweg und ablehnen, auch wenn der Herr Brandenburg das vielleicht als undankbar empfinden mag.

    Sein Problem, denn bevor er sich in gesetzgeberische Abenteuer stürzt, sollte er zuerst er einmal lernen, mit den Menschen zu reden und nicht über sie. Wenn jemand den Menschen „Wohltätigkeit“ erweisen möchte, sollte er sie auch fragen, wie sie über dieses Thema denken.

    Der Entwurf dieses erneuten Sondergesetzes war mir bisher nicht bekannt, er ist ja wohl auch recht frisch. Nach dem verärgerten Stirnrunzeln über dieses Bemühen war ich doch über die deutliche Antwort erfreut, zumal das PStG ja inzwischen einen passenden Lösungsansatz bietet. Der Paragraf braucht nur noch um die paar verbliebenen nützlichen Absätze aus dem Trümmerhaufen TSG ergänzt zu werden sowie auf stigmatisierende Begriffe und ärztlich Genehmigungsschreiben verzichten, fertig ist ein modernes Recht zur geschlechtlichen Identität für alle Menschen.

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